Satzung des V.M.C

Dies ist die Satzung der V.M.C sie wurde verfasst von unserem Führungsgremium.
Sie ist ab sofort rechtskräftig und dient als Grundbasis jeglichen Handelns des
Verbundes. Eine Änderung ist alleine durch das Führungsgremium zulässig.

 

Die Allianzen, die in den Verbund V.M.C aufgenommen werden, erkennen die
folgende Satzung verbindlich an.

 

Alle Allianzen haben in ihren Entscheidungen / Bündnissen / NAP die Belange des Verbundes zu berücksichtigen (in Verbundskriegen), ansonsten bleibt die Eigenständigkeit gewahrt.

 

Ein respektvoller Umgang mit Anderen - auch unseren Gegnern gegenüber - ist
Voraussetzung. Hinter jedem Spieler verbirgt sich ein Mensch, und dies ist zu
würdigen.

 

Mitgliedsallianzen des Verbundes sind als Bnd Partner anzusehen so das eine Hilfe untereinander jeder Zeit möglich ist.

 

     § 4 Abs. 1

Das Führen von Kriegen untereinander ist verboten und führt unmittelbar
zum Ausschluß des Kriegstreibers. Sollte dieser nicht ermittelt werden können,
werden beide Allianzen aus dem Verbund ausgeschlossen.

 

     § 4 Abs. 1.2

Private Streitereien sind privat zu klären und dürfen nicht in den Verbund
mit eingebracht werden. Der Verbund kann in Ausnahmefällen hierbei vertreten
durch Verbundsleader und Co Leader als Schlichter fungieren.

 

     § 4 Abs. 1.3

Jede Mitgliedsallianz des Verbundes verpflichtet sich dazu keine
Mitglieder von Allianzen innerhalb des Verbundes ab zu werben. Oder ehemalige
Mitglieder einer Verbundsallianz die wegen schwerwiegender Vergehen entfernt
wurden sind bei sich aufzunehmen.

 

Die Aufnahme neuer Mitgliedsallianzen wird durch die Mitgliederversammlung
beschlossen. Neue Mitglieder durchlaufen eine zweiwöchige Testphase.

Danach wird durch Beschluss aller Mitglieder über eine endgültige Aufnahme abgestimmt.

 

Jede Allianz sollte durch einen Leader und Co Leader in Skype vertreten werden,
ebenso sind Diplomat und Kriegsminister zu bestimmen. In Ausnahmefällen kann auf
das Forum zugegriffen werden. Bei einer einberufenen Versammlung gilt
Anwesenheitspflicht.

 

Alle Allainzen und Wings haben sich im Forum regestrieren und dort regelmäßig neuheiten Posten und auch nach neuheiten gucken im Verbundsforum von uns.
LINK: www.faoh.phpb8.de

 

Wird die eigene Alliaz auf rot gestellt, so ist im Forum Bericht zu erstatten.

 

§ 7

Wir verstehen uns nicht als Kriegstreibenden Allianzverbund werden uns aber im
Falle eines Angriffs zu wehren wissen. Der Verbund ist verpflichtet, seinen
Mitgliedern sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten, Unterstützung zu gewähren.

 

In einer ausgesprochenen Kriegserklärung ist unverzüglich, dem Präsidenten
und seinem Stab die genaue Mitgliederzahl sowie Ihrer Off und Deff Zahl bekannt zu
geben, damit der Führungsstab einen genauen Überblick erhält und die Stärke seiner
Mitglieder einschätzen kann.

 

Über kriegerische Aktionen entscheidet der Kriegsrat, dieser setzt sich zusammen
aus den jeweiligen Kriegsministern (jede Allianz hat einen) der Mitgliedsallianzen.
Diese beraten über Skype dann das weitere Vorgehen. Der Kriegsminister der V.M.C
hat die Leitung.

 

     § 9 Abs. 1

Ein Spieler darf ausserhalb des Krieges nicht dieselbe vonihn bereits
angegriffende Burg ein weiteres Mal angreifen, es ist eine Aufbauzeit von 48Std zu
gewährleisten. Sollten die APs noch nicht angegriffen worden sein von denselben
Spieler so dürfen diese natürlich angegriffen werden.

     Es gelten folgende Levelbegrenzungen:

Level 15 - 45 maximal 8 Level niedriger als man selbst
Level 46 - 55 maximal 10 L niedriger als man selbst
Level 56 - 70 maximal 15 L niedriger als man selbst.
Die Begrenzung ist im Kriegsfall gegenstandslos.

 

Bei Verbundskriegen ist jede Allianz verpflichtet, mitzuwirken und die anderen
Allianzen zu unterstützen.

 

Verhandlungen im Kriegsfall werden durch die Anführer oder die von diesen
bestimmten Personen geführt.

 

Bündnisse, NAP's der einzelnen Allianzen sind im Kriegsfall gegenstandslos.

 

Die Anführer oder der Kriegsminister V.M.C sind im Kriegsfall berechtigt,
Entscheidungen zu treffen, die sich auf alle Mitglieder des V.M.C beziehen. Diesen
Weisungen ist Folge zu leisten.

 

Bündnisse / NAP oder Verhandlungen darüber, die sich auf den Verbund
beziehen, sind ausschließlich von den Diplomaten / Anführern des V.M.C zu führen
und abzuschließen.

 

Die Alianzführer haben je eine Stimme, die bei Wahlen in einer Versammlung
durch den Daumen nach oben oder unten abgegeben wird. Eine Abstimmung hat
ohne Unterbrechung und ohne Zwischenkommentar zu erfolgen.
Hierzu fordert der vom V.M.C gewählte Versammlungsführer auf.

 

Mitglieder die aus dem Verbund V.C.M ausscheiden, da sie sich nicht mit den
Regeln identifizieren können und wollen, werden freundlich und respektvoll
verabschiedet.